Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 20149
Firma: ArthroCare (Deutschland) AG
Sitz: Remscheid
Adresse: Berghauser Straße 62, 42859 Remscheid
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HRB 20149:ArthroCare (Deutschland) AG, Remscheid, Berghauser Straße 62, 42859 Re...
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ArthroCare (Deutschland) AG, Remscheid, Berghauser Straße 62, 42859 Remscheid. N...
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ArthroCare (Deutschland) AG, Remscheid, Berghauser Straße 62, 42859 Remscheid. D...
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ArthroCare (Deutschland) AG, Remscheid, Berghauser Straße 62, 42859 Remscheid. N...
Vorgänge ohne Eintragung
ArthroCare (Deutschland) AG, Remscheid, Berghauser Straße 62, 42859 Remscheid. D...
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ArthroCare (Deutschland) AG, Remscheid (Berghauser Straße 62, 42859 Remscheid). ...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 22.03.2007 07:10:00
ArthroCare (Deutschland) AG, Remscheid (Berghauser Straße 62, 42859 Remscheid).Bekanntmachung gemäß §§ 5 Satz 2 SEAG, 10 HGB:1. Für die ArthroCare (Deutschland) AG: a. Rechtsform, Firma und Sitz (Art. 21 lit. a SE-VO): Rechtsform: Aktiengesellschaft deutschen Rechts; Firma: ArthroCare (Deutschland) AG; Sitz: Remscheid, Deutschland. b. Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Urkunden hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register (Art. 21 lit. b SE-VO). Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal, Deutschland, unter HRB 20149. Dort sind die Unterlagen nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG hinterlegt. c. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der ArthroCare (Deutschland) AG gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten eingeholt werden können (Art. 21 lit. c SE-VO). Nach Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet für die Gläubiger der ArthroCare (Deutschland) AG deutsches Recht zum Schutz ihrer Interessen wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften Anwendung. Demnach haben sie folgende Rechte: Nach § 22 UmwG ist den Gläubigern der ArthroCare (Deutschland) AG, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der ArthroCare (Deutschland) AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Eintragung der Verschmelzung gilt gemäß § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht mit Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ihrem ganzen Inhalt nach durch den Bundesanzeiger und durch mindestens ein weiteres Blatt. Mit dem Ablauf des Tages, an dem jeweils das letzte der die Bekanntmachung enthaltenen Blätter erschienen ist, gilt die Bekanntmachung für diesen Rechtsträger als erfolgt. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der ArthroCare (Deutschland) AG jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern der ArthroCare (Deutschland) AG nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht wird. Auf Grund der Tatsache, dass die SE ihren Sitz im Ausland (Schweden) nehmen wird, haben die Gläubiger der ArthroCare (Deutschland) AG gemäß § 8 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 und 2 SEAG außerdem ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan offen gelegt worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe der §§ 8, 13 SEAG steht den Gläubigern der ArthroCare (Deutschland) AG jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es steht ihnen überdies nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Offenlegung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Anleihegläubiger (insbesondere z.B. Gläubiger von Wandel- und Options- und Gewinnanleihen) sowie Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren außer Aktien (z.B. Genussscheininhaber) bestehen bei der ArthroCare (Deutschland) AG nicht. Für diese sind daher keine besonderen Maßnahmen vorgesehen. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden: ArthroCare (Deutschland) AG, Berghauser Str. 62, 42859 Remscheid. d. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsaktionären etc. (Art. 21 lit. d SE-VO). Entfällt, da keine Minderheitsaktionäre in der ArthroCare (Deutschland) AG vorhanden sind. e. Firma und Sitz der SE. Die durch Verschmelzung der ArthroCare (Deutschland) AG, der Atlantech medizinische Produkte Vertriebs AG und der ArthroCare Europe Aktiebolag (publ) entstehende SE wird unter "ArthroCare Europe SE" firmieren und ihren Sitz in Stockholm, Schweden haben. Hinweis des Gerichts: Der Vertrag ist bei dem Handelsregister eingereicht worden.Neueintragungen
ArthroCare (Deutschland) AG, Remscheid (Berghauser Str. 62, 42859 Remscheid). Ak...