Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 20048
Firma: RCIV Vermögensverwaltungs-GmbH
Sitz: Essen
Adresse: Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen
Veränderungen
HRB 20048: RCIV Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Rellinghauser Straße 1-11, 451...
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HRB 20048: RCIV Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Rellinghauser Straße 1-11, 451...
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HRB 20048:RCIV Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Rellinghauser Straße 1-11, 4512...
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RCIV Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen (Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen). ...
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RCIV Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen (Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen). ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.08.2007 09:49:00
RCIV Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen (Rellinghauser Straße 1-11, 45128 Essen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2007. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregel: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer und einen Prokuristen gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Plonka, Harald Uwe, Essen, *XX.XX.XXXX; Schulz, Dietrich, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen - nämlich Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Darlehensforderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Darlehensforderungen, Pensionsverbindlichkeiten gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sowie sonstige Pensionsverbindlichkeiten und sonstige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten - der RAG Coal International Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 5604 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 02.07.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Plonka, Harald Uwe aus Essen,
Schulz, Dietrich aus Gelsenkirchen