Veröffentlichungen vom Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen HRB 200
Firma: Tölke & Fischer, Autohandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Krefeld
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HRB 200: Tölke & Fischer, Autohandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kref...
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Tölke & Fischer, Autohandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld, Glad...
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Tölke & Fischer, Autohandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld (Glad...
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Tölke & Fischer, Autohandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld (Glad...
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Tölke & Fischer, Autohandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld (Glad...
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Veröffentlichung vom 04.05.2005 08:04:00
Tölke & Fischer, Autohandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld (Gladbacher Str. 345, 47805 Krefeld). Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2005 hat den Gesellschaftsvertrag vollständig aufgehoben und neu gefasst.Es wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde § 10 (Geschäftsführer) um Abs. 3 ergänzt; §§ 4 (Geschäftsjahr) und 5 (Dauer der Gesellschaft) wurden ebenfalls geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit und die Instandsetzung von Automobilen, Wassersportfahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen aller Art sowie der Handel mit entsprechenden Ersatzteilen und Zubehör und die Übernahme von einschlägigen Vertretungen, einschließlich der Führung vonAgenturen und der Durchführung von Versicherungs- und Finanzierungsvermittlungen und Leasinggeschäften, die Beteiligung an Unternehmen gleicher Art, insbesondere die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters in einer Kommanditgesellschaft mit gliecher oder ähnlicher Zielrichtung. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller sonstigen zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlichen Geschäfte und Maßnahmen berechtigt. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, kann die Gesellschafterversammlung jedoch einzelnen Geschäftsführern die Alleinvertretungsbefugnis übertragen. Ein Geschäftsführer kann von den Beschränkungen aus § 181 BGB befreit werden. Soweit ein Geschäftsführerzugleich Vertreter einer Gesellschaft ist, an der die Gesellschaft oder die an der Gesellschaft beteiligt ist, kann er Rechtsgeschäfte mit sich als Gesellschafter der jeweils anderen Gesellschaften und als Vertreter beider vornehmen.