Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 19944
Firma: Dietmar Scheffel Malermeister GmbH
Sitz: Dortmund
Adresse: Rosemeyerstr. 6, 44139 Dortmund
Veränderungen
Dietmar Scheffel Malermeister GmbH, Dortmund, Rosemeyerstr. 6, 44139 Dortmund. N...
Löschungen
Dietmar Scheffel Malermeister GmbH, Dortmund, Rosemeyerstr. 6, 44139 Dortmund. D...
Veränderungen
Dietmar Scheffel Malermeister GmbH, Dortmund, Rosemeyerstr. 6, 44139 Dortmund. N...
Veränderungen
Dietmar Scheffel Malermeister GmbH, Dortmund, Rosemeyerstr. 6, 44139 Dortmund. N...
Veränderungen
Dietmar Scheffel Malermeister GmbH, Dortmund, Rosemeyerstr. 6, 44139 Dortmund.Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.10.2006 10:46:00
Dietmar Scheffel Malermeister GmbH, Dortmund (Rosemeyerstr. 6, 44139 Dortmund). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2006. Gegenstand: die Ausführung von Malerarbeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dreyer, Klaus, Reinbek, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dr. Schäfer, Dirk, Zürich/Schweiz, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dietmar Scheffel Malermiester GmbH & Co. KG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, 30 HRA 10919) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dreyer, Klaus aus Reinbek