Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 19928
Firma: HELOT Grundbesitzverwaltungs-GmbH
Sitz: Dormagen
Adresse: Kruppstraße 21, 41450 Dormagen
Veränderungen
HRB 19928: HELOT Grundbesitzverwaltungs-GmbH, Dormagen, Kruppstraße 21, 41450 Do...
Veränderungen
HRB 19928: HELOT Grundbesitzverwaltungs-GmbH, Dormagen, Kruppstraße 21, 41450 Do...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.08.2018 20:02:00
HRB 19928: HELOT Grundbesitzverwaltungs-GmbH, Dormagen, Kruppstraße 21, 41450 Dormagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20. Mai 1992, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18. Juli 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 28800) nach Dormagen beschlossen. Geschäftsanschrift: Kruppstraße 21, 41450 Dormagen. Gegenstand: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz; Geschäfte im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung werden nicht getätigt; Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Stoffels, Franz, Pulheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24. Juni 1996 ist der am 13. Juni 1996 von der Gesellschaft mit der Firma Helot Heiz- und Austrocknungstechnik GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 8725) geschlossene Unternehmensvertrag (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag) genehmigt worden, aufgrund dessen die Gesellschaft von der "HELOT Heiz- und Austrocknungs-Technik GmbH" beherrscht wird und -unbeschadet der §§ 54 Abs. 2 GmbHG und 294 Abs. 2 AktG (analog)- mit Wirkung vom 30. Juni 1996, 24:00 Uhr, an den Gewinn der Gesellschaft an die "HELOT Heiz- und Austrocknungs-Technik GmbH" abzuführen ist und deren Verluste von dieser zu übernehmen sind. Die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft hat dem Vertrag am 30. Juni 1996 zugestimmt. Der mit der HELOT Heiz- und Austrocknungstechnik GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 8725) am 13. Juni 1996 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 26. November 2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 26. November 2014 hat der Änderung zugestimmt.Personen: Stoffels, Franz aus Pulheim