Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 19927
Firma: Cremers & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz: Viersen
Veränderungen
HRB 19927: Cremers & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Viersen, Heiligens...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.02.2021 20:03:00
HRB 19927: Cremers & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Viersen, Heiligenstraße 75, 41751 Viersen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2020. Geschäftsanschrift: Heiligenstraße 75, 41751 Viersen. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 50769 Köln, Geschäftsanschrift: Cohnenhofstraße 23, 50769 Köln. Gegenstand: die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Cremers, Nelson, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Cremers & Partner Steuerberater, Rechtsanwalt, Viersen (Partnerschaftsregister Essen, PR 1407) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Cremers, Nelson aus Köln