Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 19859
Firma: BIT Beratung Integration und Training gGmbH
Sitz: Oberhausen
Adresse: Schwartzstr. 73, 46045 Oberhausen
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BIT Beratung Integration und Training gGmbH, Wuppertal, Im Saalscheid 8, 42369 W...
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Veröffentlichung vom 10.08.2006 10:08:00
BIT Beratung Integration und Training gGmbH, Wuppertal (Im Saalscheid 8, 42369 Wuppertal). Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung mit der Nordrhein-Westfälisches Berufsförderungswerk e.V. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, VR 1813) und zwar die Teilbetriebe, Institut für medzinisch-berufliche Rehabilitation in Wuppertal-Ronsdorf, Integrationsfachdienst Gelsenkirchen, Integration durch Arbeitstraining Essen, Integration durch Arbeitstraining Krefeld,Aktiplan Oberhausen, Service- und Sicherheitsfachkraft im öffentlichen Personen-Nahverkehr, Oberhausen und Integration durch Arbeitstraining Gelsenkirchen, beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.01.2006 Teile des Vermögens der Nordrhein-Westfälisches Berufsförderungswerk e.V. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, VR 1813) und zwar die Teilbetriebe, Institut für medzinisch-berufliche Rehabilitation in Wuppertal-Ronsdorf, Integrationsfachdienst Gelsenkirchen, Integration durch Arbeitstraining Essen, Integration durch Arbeitstraining Krefeld, Aktiplan Oberhausen, Service- und Sicherheitsfachkraft im öffentlichen Personen-Nahverkehr, Oberhausen und Integration durch Arbeitstraining Gelsenkirchen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
BIT Beratung Integration und Training gGmbH, Wuppertal (Im Saalscheid 8, 42369 W...