Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 19839
Firma: Prinz Bestattungshaus / Sarggroßhandel GmbH
Sitz: Gießen
Adresse: In den Dauen 2, 53117 Bonn
Löschungen
HRB 19839: Prinz Bestattungshaus / Sarggroßhandel GmbH, Bonn, In den Dauen 2, 53...
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Veröffentlichung vom 02.11.2017 20:02:00
HRB 19839: Prinz Bestattungshaus / Sarggroßhandel GmbH, Bonn, In den Dauen 2, 53117 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der Adieu GmbH mit Sitz in Hüttenberg (Amtsgericht Wetzlar, HRB 7020) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der Hessisches Bestattungshaus Stromberg UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hüttenberg (Amtsgericht Wetzlar, HRB 6476) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der RuheImWald UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hüttenberg (Amtsgericht Wetzlar, HRB 6453) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 mit der Bestattungshaus Stromberg UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hüttenberg (Amtsgericht Wetzlar, HRB 5741) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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HRB 19839: Prinz Sarggroßhandel GmbH, Bonn, In den Dauen 2, 53117 Bonn. Die Gese...
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Neueintragungen
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