Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 19737
Firma: Evangelisches BETHESDA-JOHANNITER-Klinikum Duisburg GmbH
Sitz: Duisburg
Adresse: Heerstraße 219, 47053 Duisburg
Veränderungen
Veröffentlichung vom 17.09.2010 12:00:00
Evangelisches BETHESDA-JOHANNITER-Klinikum Duisburg GmbH, Duisburg, Heerstraße 219, 47053 Duisburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2010 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übertragen. Sie hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 und der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zur Förderung des Johanniter-Krankenhauses Rheinhausen mbH vom 23.08.2010 Teile ihres Vermögens, nämlich den "Teilbetrieb Johanniter-Krankenhaus Rheinhausen", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung auf die Gesellschaft zur Förderung des Johanniter-Krankenhauses Rheinhausen mbH jetzt: Johanniter-Krankenhaus Rheinhausen GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 19537) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat weiterhin nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 und der Gesellschafterversammlung der Evangelisches Krankenhaus BETHESDA zu Duisburg GmbH vom 23.08.2010 Teile ihres Vermögens, nämlich den "Teilbetrieb Evangelisches Krankenhaus BETHESDA", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung auf die Evangelisches Krankenhaus BETHESDA zu Duisburg GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 727) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
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