Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 19689
Firma: HpW Service GmbH
Sitz: Mönchengladbach
Veränderungen
HRB 19689: HpW Service GmbH, Mönchengladbach, Kirchplatz 6, 59469 Ense. Nach Änd...
Veränderungen
HRB 19689: HpW Service GmbH, Mönchengladbach, Walramstraße 14, 58706 Menden. Änd...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.10.2020 20:02:00
HRB 19689: HpW Service GmbH, Mönchengladbach, Walramstraße 14, 58706 Menden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.09.2020. Geschäftsanschrift: Walramstraße 14, 58706 Menden. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Marketing, Einkauf, Vertrieb, Akquise und Personal sowie der Erwerb, die Bewirtschaftung und Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hackethal, Andreas, Rotkreuz / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Tideum AG, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 17056) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.09.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.