Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 19575
Firma: Hahne family Holding GmbH
Sitz: Bonn
Adresse: Ollenhauer Straße 1, 53113 Bonn
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HRB 19575: Hahne family Holding GmbH, Bonn, Ollenhauer Straße 1, 53113 Bonn. Nic...
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HRB 19575: Apeiron Restaurant & Retail Management GmbH, Bonn, Ollenhauer Straße ...
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Berichtigungen
Apeiron Restaurant & Retail Management GmbH, Bonn, Ollenhauer Straße 1, 53113 Bo...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.09.2012 12:00:00
Apeiron Restaurant & Retail Management GmbH, Bonn, Ollenhauer Straße 1, 53113 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Apeiron Restaurant & Retail Management AG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 19073) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 23.08.2012. Geschäftsanschrift: Ollenhauer Straße 1, 53113 Bonn. ist die Entwicklung von Konzepten für Errichtung und Betrieb von Gastronomiebetrieben, sowie Restaurants, Café, Bistros und Schnellrestaurants und begleitende Beratung, insbesondere Entwicklung und begleitende Beratung von Franchise- und Lizenzsystemen für Gastronomiekonzepte. 475.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Silz, Mirko, Königswinter, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Silz, Mirko aus Königswinter