Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 19488
Firma: Innecken Energietechnik GmbH
Sitz: Euskirchen
Berichtigungen
HRB 19488: Innecken Energietechnik GmbH, Euskirchen, An der Vogelrute 22-26, 538...
Löschungen
HRB 19488: Innecken Energietechnik GmbH, Euskirchen, An der Vogelrute 22-26, 538...
Veränderungen
HRB 19488:Innecken Energietechnik GmbH, Euskirchen, An der Vogelrute 22-26, 5387...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.07.2012 12:00:00
Innecken Energietechnik GmbH, Euskirchen, An der Vogelrute 22-26, 53879 Euskirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2012. Geschäftsanschrift: An der Vogelrute 22-26, 53879 Euskirchen. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: PIOCH Glasfasertechnik - Zweigniederlassung der Innecken Energietechnik GmbH, 53879 Euskirchen, Geschäftsanschrift: An der Vogelrute 22 - 26, 53879 Euskirchen. Gegenstand: ist die Planung, Fabrikation und Montage von Elektrotechnischen Materialen und Anlagen aller Art sowie deren Vertrieb. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Decker, Bruno, Mechernich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen, nämlich der Unternehmensteile Energietechnik sowie Glasfasertechnik der Innecken Elektroanlagen GmbH mit Sitz in Euskirchen (Amtsgericht Bonn, HRB 13190) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 19.06.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 19.06.2012. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.07.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Decker, Bruno aus Mechernich