Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 19361
Firma: OPG Center-Parking Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Osnabrück
Löschungen
OPG Center-Parking Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, Gerberhof 10...
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Veränderungen
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Veröffentlichung vom 12.07.2013 12:00:00
OPG Center-Parking Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, Gerberhof 10 (Vitihof-Garage), 49074 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50,00 EUR zum Zwecke der Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages mit der Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, HRB 1296) beschlossen. Gleichzeitig wurde die Änderung in § 9 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. 100.050,00 EUR. Die Gesellschaft hat mindestens drei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Preißler, Florian, Duisburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2013 Teile des Vermögens der Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, HRB 1296), nämlich die zum operativen Geschäftsbereich gehörenden oder diesem Bereich zurechenbaren Aktiva, Passiva, Vertrags- und Rechtsverhältnisse, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Preißler, Florian aus Duisburg
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Neueintragungen
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