Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 19314
Firma: Wülfrather Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft (WBWV) mit beschränkter Haftung
Sitz: Wülfrath
Löschungen
Wülfrather Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft (WBWV) mit beschränkter Haft...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 30.06.2011 12:00:00
Wülfrather Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft (WBWV) mit beschränkter Haftung, Wülfrath, Am Rathaus 9, 42489 Wülfrath. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.06.2011 mit der GWG Wülfrath GmbH mit Sitz in Wülfrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12593) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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