Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 19264
Firma: VWT Dortmund GmbH
Sitz: Dortmund
Adresse: Kammerstück 21, 44357 Dortmund
Löschungen von Amts wegen
HRB 19264: VWT Dortmund GmbH, Dortmund, Kammerstück 21, 44357 Dortmund. Die Gese...
Löschungsankündigungen
HRB 19264: VWT Dortmund GmbH, Dortmund, Kammerstück 21, 44357 Dortmund. Das Regi...
Veränderungen
HRB 19264: VWT Dortmund GmbH, Dortmund, Kammerstück 21, 44357 Dortmund. Durch Be...
Veränderungen
VWT Dortmund GmbH, Dortmund (Kammerstück 21, 44357 Dortmund). Nicht mehr Geschäf...
Veränderungen
VWT Dortmund GmbH, Dortmund (Kammerstück 21, 44357 Dortmund). Die Abspaltung ist...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.10.2005 09:28:00
VWT Dortmund GmbH, Dortmund (Kammerstück 21, 44357 Dortmund). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2005. Gegenstand: ist die Sanitär-, Zentralheizungs- und Elektroinstallation, die Klima- und Lüftungstechnik, der Bäderbau und die Schwimmbadtechnik und der damit in Zusammenhang stehende Wartungs- und Kundendienst sowie der Groß- und Einzelhandel vorwiegend in der RegionDortmund. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Güdding, Ralf, Gladbeck, *XX.XX.XXXX; Dipl.-Ing. Matschke, Ralf, Dülmen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der VWT Versorgung Wärme Technik GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HR B 7122) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 24.05.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 24.05.2005. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl.-Ing. Matschke, Ralf aus Dülmen,
Güdding, Ralf aus Gladbeck