Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 19175
Firma: SP eCommerce GmbH
Sitz: Neuss
Adresse: Mainstraße 27, 41469 Neuss
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HRB 19175: SP eCommerce GmbH, Neuss, Mainstraße 27, 41469 Neuss. Durch Beschluss...
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HRB 19175: SP eCommerce GmbH, Neuss, Mainstraße 27, 41469 Neuss. Nicht mehr Gesc...
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HRB 19175: SP eCommerce GmbH, Neuss, Mainstraße 27, 41469 Neuss. Bestellt als Ge...
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HRB 19175: SP eCommerce GmbH, Neuss, Wetschewell 2, 41199 Mönchengladbach. Änder...
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HRB 19175: SP eCommerce GmbH, Neuss, Wetschewell 2, 41199 Mönchengladbach. Beste...
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HRB 19175: SP eCommerce GmbH, Neuss, Wetschewell 2, 41199 Mönchengladbach. Die A...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.03.2017 20:00:00
HRB 19175: SP eCommerce GmbH, Neuss, Wetschewell 2, 41199 Mönchengladbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Wetschewell 2, 41199 Mönchengladbach. Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere der Onlinehandel mit Schuhen und Textilien. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Langowski, Michael Wojciech, Neuss, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Stiefelparadies GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 77139) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20. Januar 2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 20. Januar 2017. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Langowski, Michael Wojciech aus Neuss