Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 19147
Firma: MVZ am Marienhospital GmbH
Sitz: Aachen
Adresse: Zeise 4, 52066 Aachen
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HRB 19147: MVZ am Marienhospital GmbH, Aachen, Zeise 4, 52066 Aachen. Nach Änder...
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HRB 19147: MVZ am Marienhospital GmbH, Aachen, Zeise 4, 52066 Aachen. Die Gesell...
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HRB 19147: MVZ am Marienhospital GmbH, Aachen, Zeise 4, 52066 Aachen. Bestellt a...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.07.2014 20:01:00
HRB 19147:MVZ am Marienhospital GmbH, Aachen, Zeise 4, 52066 Aachen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2014. Geschäftsanschrift: Zeise 4, 52066 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Führung eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Abs. 2 SGB V, das durch mindestens zwei angestellte Fachärzte, die ihre Facharztausbildung in mindestens zwei unterschiedlichen Fachgebieten gemäß der Weiterbildungsverordnung 2003 in der jeweils gültigen Fassung, zuletzt geändert am 28.06.2013, erfolgreich abgeschlossen haben, betrieben wird und damit an der ärztlichen Versorgung der privat und gesetzlich versicherten Patienten unter Einhaltung der in Abs. 2 genannten Grundsätze teilnimmt. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen und weitere Betriebsstätten gründen. Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter gewährleisten, a) dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; b) dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihre ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können - die Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte anhalten, ihren ärztlichen Beruft gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen; c) dass jeder von der Gesellschaft zur Leitung des Medizinischen Versorgungszentrums oder einer Fachgebietsabteilung bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbstständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere einer ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Arzt in seiner ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; d) dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; e) dass das Recht der Patienten geachtet wird, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln; f) das der behandelnde Arzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten nicht abgelehnt wird, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden; g) dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe; h) dass als Gesellschafter der Gesellschaft nur solche Personen angehören, die nach § 95 Abs. 1 Satz 6 2. Halbsatz SGB V zur Gründung eines Medizinschen Versorgungszentrums berechtigt sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haugrund, Rolf Leonhard, Würselen, *XX.XX.XXXX.Personen: Haugrund, Rolf Leonhard aus Würselen