Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 19043
Firma: Duisburger Werkkiste - Katholische Jugendberufshilfe gGmbH
Sitz: Duisburg
Adresse: Dahlstr. 42-44, 47169 Duisburg
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HRB 19043: Duisburger Werkkiste - Katholische Jugendberufshilfe gGmbH, Duisburg,...
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Veröffentlichung vom 16.01.2017 20:00:00
HRB 19043: Duisburger Werkkiste - Katholische Jugendberufshilfe gGmbH, Duisburg, Dahlstr. 42-44, 47169 Duisburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere Änderungen in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und in § 8 (Geschäftsführung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstige Zwecke der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung, die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der beruflichen Bildung Jugendlicher und junger Erwachsener im Übergang von Schule und Beruf, sowie Qualifizierung und Integrationshilfen für Menschen ohne Erwerbsarbeit, in praktischer Ausübung der Katholischen Soziallehre insbesondere durch: Angebote der Jugendsozialarbeit (Jugendberufshilfe, Schulsozialarbeit, sozial-pädagogisches Wohnen sowie betreutes Wohnen), Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte für Jugendliche und junge Erwachsene, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte sowie Integrationshilfen für Menschen ohne Erwerbsarbeit, Angebote der beruflichen Bildung sowie Trägerschaft von Einrichtungen zur Durchführung des Gesellschaftszwecks. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit Organisationen, die als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt sind, vorzunehmen.Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
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