Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 19035
Firma: Nordson Holdings GmbH
Sitz: Erkrath
Adresse: Heinrich-Hertz-Str. 42, 40699 Erkrath
Löschungen
Nordson Holdings GmbH, Erkrath, Heinrich-Hertz-Str. 42, 40699 Erkrath.Die grenzü...
Veränderungen
Nordson Holdings GmbH, Erkrath, Heinrich-Hertz-Str. 42, 40699 Erkrath.Geschäftsa...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 31.07.2009 12:00:00
Nordson Holdings GmbH, Erkrath, Heinrich-Hertz-Str. 42, 40699 Erkrath.1. Dem Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal wurde mit der Bitte um Bekanntmachung nach § 10 HGB der Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind beteiligt als übertragende Gesellschaft die Nordson Holdings GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Erkrath, Deutschland, und als aufnehmende Gesellschaft die Nordson European Holdings Luxembourg S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht mit dem Sitz in Luxemburg. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 19035. Die aufnehmende Gesellschaft hat ihren Sitz in 4, rue Jean-Pierre Probst, L-2352 Luxembourg, wurde am 8. Juli 2009 gegründet und ist eingetragen im Handelsregister Luxemburg unter B 147.010. 4. a) Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, die binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung einen Anspruch gegen die übertragende Gesellschaft nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, wird Sicherheit für diese Forderung geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das gilt nur für solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach dieser Bekanntmachung entstanden sind. Als Folge der Verschmelzung übernimmt die Nordson European Holdings Luxembourg S.à.r.l. vom Tag der Wirksamkeit an alle Verbindlichkeiten der Nordson Holdings GmbH. Daher sind die Gläubiger der Nordson European Holdings Luxembourg S.à.r.l., deren Forderungen vor dem Tag der Veröffentlichung des Entwurfs des Verschmelzungsplans im Mémorial C. Recueil des Sociétés et Associations entstanden sind, in Übereinstimmung mit Artikel 268 des Luxemburgischen Gesetzes vom 10. August 1915, geändert am 29. Juni 2009 berechtigt, innerhalb von zwei Monaten seit der Veröffentlichung in Luxemburg beim vorsitzenden Richter der Kammer des Tribunal d'Arrondissement, die für gewerbliche Angelegenheiten im Bereich Luxemburg-Stadt verantwortlich ist und in der Zusammensetzung wie in Eilfällen tagt, angemessene Sicherheit zu verlangen, soweit diese grenzüberschreitende Verschmelzung einen solchen Schutz notwendig macht. Der Präsident des Gerichts hat einen solchen Antrag zurückzuweisen, wenn der Gläubiger bereits ausreichend Sicherheit besitzt, oder wenn solche Sicherheiten unnötig sind im Hinblick auf das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach der Verschmelzung. Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft, die über den Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht des Anteilsinhabers, eines ggf. existierenden Betriebsrates und der Arbeitnehmer am Sitz der übertragenden Gesellschaft aus. Der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft, ein ggf. existierender Betriebsrat sowie die Arbeitnehmer haben das Recht, mindestens einen Monat vor dem Datum des Abschlusses des Verschmelzungsplans den Verschmelzungsplan und den Verschmelzungsbericht und die Jahresabschlüsse am Sitz der übertragenden Gesellschaft einzusehen. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft handelt, bei der Minderheitsgesellschafter bei der übernehmenden Gesellschaft nicht vorhanden sind. Die übertragende Gesellschaft ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Nordson Corporation. Minderheitsgesellschafter sind bei der übertragenden Gesellschaft daher ebenfalls nicht betroffen. c) Die Anmeldung von Forderungen gegen die übertragende Gesellschaft sowie die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Anteilseigner beider Gesellschaften sind schriftlich zu richten an: Nordson Holdings GmbH, Ansprechpartner: Michael Groos, Heinrich-Hertz-Str. 42 - 44, 40699 Erkrath.Neueintragungen
Nordson Holdings GmbH, Erkrath (Heinrich-Hertz-Str. 42, 40699 Erkrath). Gesellsc...