Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 18954
Firma: DVGW-Sicherheitstechnischer Dienst der Versorgungswirtschaft GmbH
Sitz: Bonn
Adresse: Josef-Wirmer-Straße 1-3, 53123 Bonn
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HRB 18954: DVGW-Sicherheitstechnischer Dienst der Versorgungswirtschaft GmbH, Bo...
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HRB 18954:DVGW-Sicherheitstechnischer Dienst der Versorgungswirtschaft GmbH, Bon...
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DVGW-Sicherheitstechnischer Dienst der Versorgungswirtschaft GmbH, Bonn, Josef-W...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.11.2011 12:00:00
DVGW-Sicherheitstechnischer Dienst der Versorgungswirtschaft GmbH, Bonn, Josef-Wirmer-Straße 1-3, 53123 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2011. Geschäftsanschrift: Josef-Wirmer-Straße 1-3, 53123 Bonn. ist das Erbringen von Dienstleistungen und Hilfestellungen beim Erfüllen einschlägiger Betreiberpflichten aus dem Bereich Arbeitsssicherheit bzw. den technischen Bereichen, auch in Bezug auf die Pflichten aus dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" vom 12. Dezember 1973 (BGBL, S. 1885), vor allem für:: - Versorgungsunternehmen und die ihnen angeschlossenen Unternehmen, - Kommunen und die ihnen angeschlossenen Unternehmen sowie - Firmen, die im Bereich der öffentlichen Versorgung tätig sind. 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Würdiger, Johann Karl -gen. Hans-, Aldersbach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Sicherheitstechnischer Dienst der Versorungswirtschaft (SDV) e.V., Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf VR 5342) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 23.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.