Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 18887
Firma: ti.systems GmbH
Sitz: Neuss
Veränderungen
HRB 18887: ti.systems GmbH, Neuss, Welserstr. 1, 41468 Neuss. Die Gesellschafter...
Berichtigungen
HRB 18887: ti.systems GmbH, Neuss, Welserstr. 1, 41468 Neuss. Unternehmensgegens...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2016 20:16:00
HRB 18887: ti.systems GmbH, Neuss, Welserstr. 1, 41468 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31. August 2016. Geschäftsanschrift: Welserstr. 1, 41468 Neuss. Gegenstand: Entwicklung, Konstruktion und Konzeption im Fahrzeugbau, insbesondere von Reifendruckregelanlagen und deren Vertrieb, Unternehmensberatung im technischen und wirtschaftlichen Bereich, Im- und Export von Gütern, insbesondere Werkzeugen, Maschinen und Maschinenteilen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Tigges, Bertram, Bergisch-Gladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der PTG Reifendruckregelsysteme GmbH (Teilbetrieb "Nutzfahrzeuge") mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRB 6273) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 31. August 2016 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 31. August 2016. Die Abspaltung ist wirksam aufgrund der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.