Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 18837
Firma: Lindower Straße 18 GmbH
Sitz: Korschenbroich
Adresse: Raderbroich 9, 41352 Korschenbroich
Veränderungen
HRB 18837: Lindower Straße 18 GmbH, Korschenbroich, Raderbroich 9, 41352 Korsche...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.08.2016 20:15:00
HRB 18837: Lindower Straße 18 GmbH, Korschenbroich, Raderbroich 9, 41352 Korschenbroich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11. Juli 2016. Geschäftsanschrift: Raderbroich 9, 41352 Korschenbroich. Gegenstand: Erwerb und Verwaltung von Grundbesitz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: von Aschwege, Gisela Margrit Friederike Maria, Korschenbroich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GvA Grundstücks GmbH & Co. KG, Korschenbroich (Amtsgericht Neuss, HRA 6570) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11. Juli 2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: von Aschwege, Gisela Margrit Friederike Maria aus Korschenbroich