Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 18828
Firma: RHEINHANDEL Grundbesitz GmbH
Sitz: Mülheim an der Ruhr
Adresse: Akazienallee 65, 45478 Mülheim a.d. Ruhr
Veränderungen
RHEINHANDEL Grundbesitz GmbH, Mülheim an der Ruhr (Akazienallee 65, 45478 Mülhei...
Löschungen
RHEINHANDEL Grundbesitz GmbH, Mülheim an der Ruhr (Akazienallee 65, 45478 Mülhei...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.10.2006 11:42:00
RHEINHANDEL Grundbesitz GmbH, Mülheim an der Ruhr (Akazienallee 65, 45478 Mülheim an der Ruhr). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2006. Gegenstand: Der An- und Verkauf, die Vermietung und die Verwaltung von Immobilien sowie von Vermögen aller Art. Stammkapital: 750.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Koehne, Rainer, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RHEINHANDEL Grundbesitz GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRA 9366) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.