Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 18807
Firma: SARIA Biodiesel GmbH
Sitz: Selm
Löschungen
SARIA Biodiesel GmbH, Selm (Werner Str. 95, 59379 Selm). Die Verschmelzung ist i...
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SARIA Biodiesel GmbH, Selm (Werner Str. 95, 59379 Selm). Die Gesellschaft ist al...
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SARIA Biodiesel GmbH, Selm (Werner Str. 95, 59379 Selm). Die Gesellschaft ist al...
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SARIA Biodiesel GmbH, Selm (Werner Str. 95, 59379 Selm). Gesamtprokura gemeinsam...
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Veröffentlichung vom 20.10.2005 09:28:00
SARIA VORRATA 2 GmbH, Selm (Werner Str. 95, 59379 Selm). Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung des Teilbetriebs Biodieselproduktionsanlage der SARIA Bio-Industries GmbH, Malchin (Amtsgericht Neubrandenburg, HR B 4731) beschlossen. Neue Firma: SARIA Biodiesel GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Biokraftstoffen und die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zu ihrer Herstellung. 75.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2005/12.09.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005/12.09.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2005/12.09.2005 den Teilbetrieb Biodieselproduktionsanlage der SARIA Bio-Industries GmbH mit Sitz in Malchin (Amtsgericht Neubrandenburg, HR B 4731) im Wege der Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
SARIA VORRATA 2 GmbH, Selm (Werner Str. 95, 59379 Selm). Gesellschaft mit beschr...