Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 18772
Firma: CDG Direct-Group GmbH
Sitz: Montabauer
Adresse: Bahnhofplatz 1 - 3, 56410 Montabauer
Löschungen
CDG Direct-Group GmbH, Oberhausen (Bahnhofplatz 1 - 3, 56410 Montabauer). Der Si...
Veränderungen
CDG Direct-Group GmbH, Oberhausen (Centroallee 263, 46047 Oberhausen). Nicht meh...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.09.2006 10:14:00
CDG Direct-Group GmbH, Oberhausen (Centroallee 263, 46047 Oberhausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2006. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Verwaltung, Geschäftsführung, der Erwerb und die Innehabung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen aller Art, Betrieb von Lottoannahmestellennnn, Entwicklung und Ausführung von Marketingkonzepten. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Brakmann, Theodor, Oberhausen, *XX.XX.XXXX; Fuhlert, Bernd, Dinslaken, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CDG Direct-Group Aktiengesellschaft, Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HR B 14118) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04.05.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Brakmann, Theodor aus Oberhausen,
Fuhlert, Bernd aus Dinslaken