Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 18546
Firma: Vermögensverwaltungsgesellschaft Baumann GmbH
Sitz: Bornheim
Veränderungen
HRB 18546: Vermögensverwaltungsgesellschaft Baumann GmbH, Bornheim, Siemenacker ...
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HRB 18546:Vermögensverwaltungsgesellschaft Baumann GmbH, Bornheim, Siemenacker 1...
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Berichtigungen
Vermögensverwaltungsgesellschaft Baumann GmbH, Bornheim, Siemenacker 12, 53332 B...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.03.2011 12:00:00
Vermögensverwaltungsgesellschaft Baumann GmbH, Bornheim, Siemenacker 12, 53332 Bornheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2011. Geschäftsanschrift: Siemenacker 12, 53332 Bornheim. Gegenstand: ist die Verwaltung von Vermögensgegenständen, deren Verpachtung an Unternehmen der Baumann-Gruppe und an Dritte sowie das Halten von Beteiligungen. Stammkapital: 226.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Korte, Ralf, Königswinter, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Baumann, Rudolf, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Baumann-Duvenbeck, Sabine, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Vermögensverwaltungsgesellschaft Baumm GmbH & Co. KG, Bornheim (Amtsgericht Bonn HRA 4028) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Baumann, Rudolf aus Bonn,
Baumann-Duvenbeck, Sabine aus Bonn,
Korte, Ralf aus Königswinter