Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 18480
Firma: Gutsche Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Sitz: Oberhausen
Veränderungen
HRB 18480: Gutsche Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Oberhausen, Oskarstraße 6...
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Gutsche Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Oberhausen, Oskarstraße 65, 46145 Ob...
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Gutsche Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Oberhausen (Oskarstr. 67, 46145 Ober...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.05.2006 10:17:00
Gutsche Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Oberhausen (Oskarstr. 67, 46145 Oberhausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2006. Gegenstand: die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, sich an anderen Steuerberatungsgesellschaften zu beteiligen. Handels- und Bankgeschäfte, sowie Tätigkeiten, die mit dem Beruf eines Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Als Geschäftsführer sind Steuerberater zu bestellen. Neben Steuerberatern könnnen auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte als Geschäftsführer bestellt werden. Die Zahl der Nicht-Steuerberater als Geschäftsführer darf die Zahl der Steuerberater in der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durchzwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein. § 6 Satz 5 gilt entsprechend. Eine Einzelvertretung durch eine Person, die nicht Steuerberater ist, ist nur im Einvernehmen mit der Geschäftsführung unter Beachtung von § 6 Satz 5 zulässig. Geschäftsführer: Gutsche, Michael, Oberhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Personen: Gutsche, Michael aus Oberhausen