Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 1843
Firma: CC Gesellschaft für Tiefkühlkost-Beteiligungen mbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
CC Gesellschaft für Tiefkühlkost-Beteiligungen mbH, Düsseldorf, Herzogstr. 15, 4...
Löschungen
CC Gesellschaft für Tiefkühlkost-Beteiligungen mbH, Düsseldorf, Herzogstr. 15, 4...
Veränderungen
CC Gesellschaft für Tiefkühlkost-Beteiligungen mbH, Düsseldorf (Herzogstr. 15, 4...
Veränderungen
CC Gesellschaft für Tiefkühlkost-Beteiligungen mbH, Düsseldorf (Herzogstr. 15, 4...
Veränderungen
CC Gesellschaft für Tiefkühlkost-Beteiligungen mbH, Düsseldorf (Herzogstr. 15, 4...
Veränderungen
CC Gesellschaft für Tiefkühlkost-Beteiligungen mbH, Düsseldorf (Herzogstr. 15, 4...
Veränderungen
CC Gesellschaft für Tiefkühlkost-Beteiligungen mbH, Düsseldorf (Herzogstr. 15, 4...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 15.02.2005 08:30:00
GVE-Gesellschaft für Vermietung und Verwaltung von Eisenbahnfahrzeugen mbH, Düsseldorf (Herzogstr. 15, 40217 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Art. 1 (vorher: § 1) Abs. (1) und damit der Firma sowie weiter in Art. 2 (vorher: § 2) (Gegenstand) und Art. 7 (vorher: § 7) (Vertretung) beschlossen. Im übrigen ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt aufgehoben und vollständig neu gefasst. Neue Firma: CC Gesellschaft für Tiefkühlkost-Beteiligungen mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb und das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Rechtsstellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.