Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 18290
Firma: Sine-Sine AG
Sitz: Bonn
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HRB 18290: Sine-Sine AG, Bonn, Gerhard-von-Are-Straße 4-6, 53111 Bonn. Nach Ände...
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HRB 18290: Sine-Sine AG, Bonn, In der Roten Kanne 9, 53127 Bonn. Änderung zur Ge...
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HRB 18290: Sine-Sine AG, Bonn, Haydnstraße 26, 53115 Bonn. Änderung zur Geschäft...
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HRB 18290: Sine-Sine AG, Bonn, Haydnstraße 26, 53115 Bonn. Nach Änderung der Per...
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HRB 18290: Sine-Sine AG, Bonn, Haydnstraße 26, 53115 Bonn. Bestellt zum Vorstand...
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HRB 18290: Sine-Sine AG, Bonn, Haydnstraße 26, 53115 Bonn. Nicht mehr Vorstand: ...
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Sine-Sine AG, Bonn, Haydnstraße 26, 53115 Bonn. Die Hauptversammlung vom 23.11.2...
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Sine-Sine AG, Bonn, Haydnstraße 26, 53115 Bonn. Vorstand: Vieth, Horst, Hanhofen...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.11.2010 12:00:00
Sine-Sine AG, Bonn, Haydnstraße 26, 53115 Bonn. Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.07.2010. Geschäftsanschrift: Haydnstraße 26, 53115 Bonn. Gegenstand: ist der Aufbau sowie Betrieb eines Filialnetzes von Waxingstudios. Grundkapital: 130.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Bauer, Susanne, Bonn, *XX.XX.XXXX; Vieth, Horst, Hanhofen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Bauer, Susanne, Bonn, geb. 09.03.1960 unter der Firma Sine-Sine e.K. in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 7599) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.07.2010. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.11.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.