Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 18267
Firma: Dr. Hinz Grundbesitz GmbH
Sitz: Herne
Berichtigungen
HRB 18267: Dr. Hinz Grundbesitz GmbH, Herne, Körnerstraße 23, 44623 Herne. Satzu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.11.2019 20:02:00
HRB 18267: Dr. Hinz Grundbesitz GmbH, Herne, Körnerstraße 23, 44623 Herne. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Körnerstraße 23, 44623 Herne. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die eigene Vermögensverwaltung, insbesondere der Erwerb von Grundbesitz, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Gewerbe- und Wohnbauten sowie sonstiger Gewerbeanlagen auf eigene Rechnung. (2) Im Rahmen dieses Gesellschaftszwecks ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, für diese die Geschäfte zu führen, sie zu erwerben oder Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. (3) Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Abschluss aller Geschäfte, die den Zweck des Unternehmens zu fördern geeignet sind. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr. Hinz, Rolf, Herne, *XX.XX.XXXX; Dr. Hinz, Elisabeth, Herne, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Hinz Grundbesitz GmbH & Co. KG, Herne (Amtsgericht Bochum, HRA 6354) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Hinz, Elisabeth aus Herne,
Prof. Dr. Hinz, Rolf aus Herne