Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 18203
Firma: GINO AG Elektrotechnische Fabrik
Sitz: Bonn
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 18203: GINO AG Elektrotechnische Fabrik, Bonn, Friedrich-Wöhler-Straße 65, 5...
Veränderungen
HRB 18203: GINO AG Elektrotechnische Fabrik, Bonn, Friedrich-Wöhler-Straße 65, 5...
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HRB 18203: GINO AG Elektrotechnische Fabrik, Bonn, Friedrich-Wöhler-Straße 65, 5...
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HRB 18203: GINO AG Elektrotechnische Fabrik, Bonn, Friedrich-Wöhler-Straße 65, 5...
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GINO AG Elektrotechnische Fabrik, Bonn, Friedrich-Wöhler-Straße 65, 53117 Bonn. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.10.2010 12:00:00
GINO AG Elektrotechnische Fabrik, Bonn, Friedrich-Wöhler-Straße 65, 53117 Bonn. Aktiengesellschaft. Satzung vom 12.08.2010. Geschäftsanschrift: Friedrich-Wöhler-Straße 65, 53117 Bonn. Gegenstand ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertreib elektrotechnischer Produkte, insbesondere von Widerständen und Widerstandselementen sowie von Ausrüstungsgegenständen für Krananlagen und Hebezeuge aller Art. Grundkapital: 525.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregel: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Gielen, Jakob Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX; Hahn, Michael, Rheinbach, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GINO GmbH Elektrotechnische Fabrik, Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 2097) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gielen, Jakob Alexander aus Köln,
Hahn, Michael aus Rheinbach