Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 17998
Firma: induo Systemholztechnik GmbH
Sitz: Korschenbroich
Adresse: An der Blankstraße 20, 41352 Korschenbroich
Veränderungen
HRB 17998: induo Systemholztechnik GmbH, Korschenbroich, An der Blankstraße 20, ...
Veränderungen
HRB 17998: induo Systemholztechnik GmbH, Korschenbroich, An der Blankstraße 20, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.12.2014 20:00:00
HRB 17998: induo Systemholztechnik GmbH, Korschenbroich, An der Blankstraße 20, 41352 Korschenbroich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23. Dezember 2014. Geschäftsanschrift: An der Blankstraße 20, 41352 Korschenbroich. Nationale und internationale Vermarktung von Holzbautechniken - insbesondere der INDUO-Verbundankertechnik in Kreuzbalken - sowie sämtliche damit verbundenen Dienstleistungen zum Zwecke der Planung, Produktion und Errichtung von Baukonstruktionen jeglicher Nutzungsart. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dipl.-Betriebswirt Reichartz, Paul, Korschenbroich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der induo Systemholztechnik GmbH & Co. KG, Korschenbroich (HRA 5315) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23. Dezember 2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl.-Betriebswirt Reichartz, Paul aus Korschenbroich