Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRB 17832
Firma: Bierbaum Unternehmensgruppe GmbH
Sitz: Borken
Adresse: Gelsenkirchener Straße 11, 46325 Borken
Veränderungen
HRB 17832: Bierbaum Unternehmensgruppe GmbH, Borken, Gelsenkirchener Straße 11, ...
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HRB 17832: Salzmann GmbH, Borken, Gelsenkirchener Straße 11, 46325 Borken. Die G...
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HRB 17832: Salzmann GmbH, Borken, Gelsenkirchener Straße 11, 46325 Borken. Die G...
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HRB 17832: Salzmann GmbH, Borken, Gelsenkirchener Straße 11, 46325 Borken. Die A...
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HRB 17832: Salzmann GmbH, Borken, Gelsenkirchener Straße 11, 46325 Borken. Die G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.11.2018 20:01:00
HRB 17832: Salzmann GmbH, Borken, Gelsenkirchener Straße 11, 46325 Borken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2018. Geschäftsanschrift: Gelsenkirchener Straße 11, 46325 Borken. Die Herstellung und der Vertrieb von Textilien und Erzeugnissen aus anderen Matrialen sowie der Abschluss aller einschlägigen Geschäfte. 250.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Bierbaum, Frank, Borken, *XX.XX.XXXX; Bierbaum, Jan-Frederic, Borken, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Salzmann GmbH & Co. KG, Velen (Amtsgericht Coesfeld, HRA 3144) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.10.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bierbaum, Jan-Frederic aus Borken,
Dr. Bierbaum, Frank aus Borken