Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 17787
Firma: Culinarta GmbH
Sitz: Meerbusch
Adresse: Ingerweg 1, 40670 Meerbusch
Veränderungen
HRB 17787:Culinarta GmbH, Meerbusch, Ingerweg 1, 40670 Meerbusch.Die Ausgliederu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.08.2014 20:03:00
HRB 17787:Culinarta GmbH, Meerbusch, Ingerweg 1, 40670 Meerbusch.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 3. Juli 2014. Geschäftsanschrift: Ingerweg 1, 40670 Meerbusch. Gegenstand: Handelsvertretung für sowie der Groß- und Einzelhandel mit Haushaltswaren aller Art -soweit nicht genehmigungspflichtig-, insbesondere für Hausrat und Möbel, ferner Unternehmensberatung insbesondere im Bereich des Non-Food-Handels. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dierkes, Lothar, Meerbusch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dierkes, Birgit, Meerbusch, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Lothar Dierkes unter der Firma Culinarta e.K. in Meerbusch (Amtsgericht Neuss HRA 6784) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 3. Juli 2014. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dierkes, Birgit aus Meerbusch,
Dierkes, Lothar aus Meerbusch