Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 17768
Firma: Werhahn Industrieholding AG
Sitz: Neuss
Adresse: Königstr. 1, 41460 Neuss
Löschungen
HRB 17768: Werhahn Industrieholding AG, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss. Die Ges...
Veränderungen
HRB 17768: Werhahn Industrieholding AG, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss. Die Ges...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 17768:Werhahn Industrieholding AG, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss.Die Gesel...
Veränderungen
HRB 17768:Werhahn Industrieholding AG, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss.Mit der W...
Veränderungen
HRB 17768:Werhahn Industrieholding AG, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss.Gesamtpro...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.07.2014 20:03:00
HRB 17768:Werhahn Industrieholding AG, Neuss, Königstr. 1, 41460 Neuss.Aktiengesellschaft. Satzung vom 18. Juli 2014. Geschäftsanschrift: Königstr. 1, 41460 Neuss. Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die insbesondere auf folgenden Geschäftsfeldern tätig sind: Herstellung von Schneid- und Metallwaren, Geschenk- und Haushaltsartikeln, Maschinen, Werkzeugen und allen diesen Produkten verwandten Gegenständen, Handel mit Waren aller Art und Vermögensverwaltung. 54.100.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder im Einzelfall, für bestimmte Arten von Geschäften oder umfassend von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181 Var. 2 BGB befreien. Vorstand: Dahnke, Kathrin, Bielefeld, *XX.XX.XXXX; Frisch, Thomas, Kaarst, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MBU Holding GmbH, Neuss (Amtsgericht Neuss, HRB 12915) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18. Juli 2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dahnke, Kathrin aus Bielefeld,
Frisch, Thomas aus Kaarst