Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 17646
Firma: ABD Depner GmbH
Sitz: Velbert
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HRB 17646: ABD Depner GmbH, Velbert, Heegerstr. 20, 42555 Velbert. Die Gesellsch...
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HRB 17646: ABD Depner GmbH, Velbert, Heegerstr. 20, 42555 Velbert. Aufgrund Ehes...
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HRB 17646: ABD Depner GmbH, Velbert, Heegerstr. 20, 42555 Velbert. Nicht mehr Ge...
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HRB 17646: ABD Depner GmbH, Velbert, Heegerstr. 20, 42555 Velbert. Nicht mehr Ge...
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HRB 17646: ABD Depner GmbH, Velbert, Friedrichstr. 277, 42551 Velbert. Änderung ...
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ABD Depner GmbH, Velbert, Friedrichstr. 277, 42551 Velbert. Bestellt als Geschäf...
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Veröffentlichung vom 09.07.2009 12:00:00
ABD Depner GmbH, Velbert, Friedrichstr. 277, 42551 Velbert.Die Gesellschafterversammlung hat am 28.05.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und § 6 (Stammkapital) und § 10 (Gesellschafterbeschlüsse und Änderungen des Gesellschaftsvertrages) Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages neu zu fassen. Geschäftsanschrift: Friedrichstr. 277, 42551 Velbert. 52.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.05.2009 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.05.2009 mit der GÜD GmbH mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRB 21458, entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GÜD - Aktiengesellschaft für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Amtsgericht Wuppertal, HRB 21458) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.