Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 17577
Firma: Klöckner & Co GmbH
Sitz: Duisburg
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.03.2005 11:20:00
Klöckner & Co GmbH, Duisburg (Neudorfer Str. 3-5, 47057 Duisburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2005. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art, insbesondere an Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände sich auf die Distribution von und den Handel mit Stahl-, Metall- und Kunststofferzeugnissen sowie deren Bearbeitung erstrecken; die Distribution von und der Handel mit Handelsgütern aller Art, insbesondere Stahl-, Metall- und Kunststofferzeugnissen, sowie deren Bearbeitung. Stammkapital: 100.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Noe, Derrick G., Meerbusch, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Dr. Ludwig, Thomas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Klöckner & Co Aktiengesellschaft, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 8266) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.03.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Ludwig, Thomas aus Düsseldorf,
Noe, Derrick G. aus Meerbusch