Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 17535
Firma: Lejeune Immoconsulting UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: Aachen
Löschungen von Amts wegen
HRB 17535: Lejeune Immoconsulting UG (haftungsbeschränkt), Aachen, Hubertusstraß...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 17535: Lejeune Immoconsulting UG (haftungsbeschränkt), Aachen, Hubertusstraß...
Veränderungen
HRB 17535: Lejeune Immoconsulting UG (haftungsbeschränkt), Aachen, Hubertusstraß...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 13.11.2018 20:00:00
HRB 17535: Lejeune Immoconsulting UG (haftungsbeschränkt), Aachen, Hubertusstraße 64, 52064 Aachen. nach den derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts wurde dem Geschäftsführer Peter Martin Lejeune mit Ordnungsverfügung der Stadt Aachen vom 24.07.2003 die Ausübung des Gewerbes "Beratung im Bereich Immobilien", auch als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenen untersagt. Gleichwohl ist dieser als Geschäftsführer der Lejeune Immoconsulting UG (haftungsbeschränkt) ins Handelsregister eingetragen.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach obigen Ausführungen der Fall.Der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern wird aufgegeben, binnen eines Monats die Berechtigung des Herrn Peter Martin Lejeune zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt zu werden,nachzuweisen oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung des Geschäftsführers von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Veränderungen
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Veränderungen
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Neueintragungen
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