Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRB 17494
Firma: GIT net GmbH
Sitz: Bocholt
Veränderungen
HRB 17494: GIT net GmbH, Bocholt, Harderhook 19, 46395 Bocholt. Prokura erlosche...
Veränderungen
HRB 17494: GIT net GmbH, Bocholt, Harderhook 19, 46395 Bocholt. Gesamtprokura ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.04.2018 20:02:00
HRB 17494: GIT net GmbH, Bocholt, Harderhook 19, 46395 Bocholt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2018. Geschäftsanschrift: Harderhook 19, 46395 Bocholt. Der Vertrieb und die Entwicklung sowie die Vermietung von EDV Software und Hardware sowie die Lizenzierung von Standard-Software, der Betrieb von Rechenzentren und Unternehmensberatung in allen EDV- und betriebswirtschaftlichen Bereichen, die Erbringung von Dienstleistungen im gesamten EDV-Bereich und kaufmännischen Umfeld, ferner der Betrieb einer Werbeagentur, jeweils für die GILDE-Firmengruppe und deren Gesellschafter. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Herbst, Peter, Kalkar, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Macrander-Yazdtchi, Renée Margaretha, Bocholt, *XX.XX.XXXX; Yazdtchi, Ali Akbar-Hamid, Bocholt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der CONTENIT GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 8082) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 26.03.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.03.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Herbst, Peter aus Kalkar,
Macrander-Yazdtchi, Renée Margaretha aus Bocholt,
Yazdtchi, Ali Akbar-Hamid aus Bocholt