Veröffentlichungen vom Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen HRB 17388
Firma: Schmitz Grundbesitz GmbH
Sitz: Kempen
Adresse: Moorenring 29, 47906 Kempen
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.07.2019 20:00:00
HRB 17388: Schmitz Grundbesitz GmbH, Kempen, Moorenring 29, 47906 Kempen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Moorenring 29, 47906 Kempen. Der Erwerb, die Verwaltung, die Sanierung und die Renovierung sowie die Veräußerung und anderweitige Verwertung von Grundbesitz. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte im Sinne des § 34 c GewO. 125.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Schmitz, Axel Martin, Kempen, *XX.XX.XXXX; Schnurbus, Dirk, Ratingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schmitz Grundbesitz GmbH & Co. KG, Kempen (AG Krefeld, HRA 4836) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schmitz, Axel Martin aus Kempen,
Schnurbus, Dirk aus Ratingen