Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 17338
Firma: STEP Sunrise Technologies for Environment Processings Aktiengesellschaft
Sitz: Duisburg
Adresse: Keniastr. 36, 47269 Duisburg
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 17338: STEP Sunrise Technologies for Environment Processings Aktiengesellsch...
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STEP Sunrise Technologies for Environment Processings Aktiengesellschaft, Duisbu...
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Veröffentlichung vom 04.09.2009 12:00:00
STEP Sunrise Technologies for Environment Processings Aktiengesellschaft, Duisburg, Gneisenaustr. 206, 47057 Duisburg.Die Hauptversammlung vom 29.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3 Ziffer 1. und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Hauptversammlung vom 29.06.2009 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 Absatz 6 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2009 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29.06.2014 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 37.000,00 erhöhen (Genehmigtes Kapital ). Die Hauptversammlung hat weiterhin die Änderung des § 7 (gesetzliche Vertretung) beschlossen. Die Satzung wurde insgesamt neu gefasst. Geschäftsanschrift: Gneisenaustr. 206, 47057 Duisburg. Neuer Unternehmensgegenstand: - Planung, Entwicklung, Herstellung Be- und Vertrieb von Anlagen für die Umwelttechnik zur Behandlung von Abfall, Abwasser, Abluft und zur Altlastensanierung. - Planung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Anlagen für die Wasseraufbereitung; Entwicklung und Erforschung neuartiger Verfahren auf den obern genannten Gebieten. Darüber hinaus kann das Unternehmen in allen oben genannten Bereichen in beratender Funktion gegenüber Dritten tätig werden sowie das entwickelte Know-How auslizenzieren. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrats kann Vorständen die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Bestimmungen des § 112 AktG bleiben unberührt.