Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 17334
Firma: BasisTeam IT Service & Consulting AG
Sitz: Bochum
Veränderungen
HRB 17334: BasisTeam IT Service & Consulting AG, Bochum, Grabenstraße 12, 44787 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.06.2018 20:01:00
HRB 17334: BasisTeam IT Service & Consulting AG, Bochum, Grabenstraße 12, 44787 Bochum. Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.11.2017. Geschäftsanschrift: Grabenstraße 12, 44787 Bochum. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die DV-Systemberatung, die Erstellung von Software und der Handel mit Hard- und Software. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Albrecht, Lars, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstandsvorsitzender: Sikorski, Peter, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BasisTeam IT Service & Consulting GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 13131) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Albrecht, Lars aus Stuttgart,
Sikorski, Peter aus Essen