Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRB 17263
Firma: MVZ Prof. Dr. Uhlenbrock Westfalen-Lippe GmbH
Sitz: Ahlen
Veränderungen
HRB 17263: MVZ Prof. Dr. Uhlenbrock Westfalen-Lippe GmbH, Ahlen, Parkstr. 41, 59...
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HRB 17263: Radiologisch Nuklearmedizinisches Versorgungszentrum Karl A. Balhorn ...
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HRB 17263: Radiologisch Nuklearmedizinisches Versorgungszentrum Karl A. Balhorn ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.05.2018 20:02:00
HRB 17263: Radiologisch Nuklearmedizinisches Versorgungszentrum Karl A. Balhorn & Kollegen GmbH, Ahlen, Parkstr. 41, 59227 Ahlen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2017. Geschäftsanschrift: Parkstr. 41, 59227 Ahlen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V, das insbesondere in den ärztlichen Fachgebieten der Radiologie und der Nuklearmedizin an der Versorgung der privat und gesetzlich krankenversicherten Patienten und der sonstigen Selbstzahlern teilnimmt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Balhorn, Karl A., Ahlen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Radiologisch Nuklearmedizinisches Versorgungszentrum Karl A. Balhorn & Partner - Ärzte, Ahlen (Amtsgericht Essen, PR 4120) nach Maßgabe des Beschlusses vom 25.11.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Balhorn, Karl A. aus Ahlen