Veröffentlichungen vom Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen HRB 17223
Firma: LuT Leitungs- und Tiefbaugesellschaft mbH
Sitz: Krefeld
Adresse: St. Töniser Straße 126, 47804 Krefeld
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Veröffentlichung vom 27.08.2021 20:01:00
HRB 17223: LuT Leitungs- und Tiefbaugesellschaft mbH, Krefeld, St. Töniser Straße 126, 47804 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 100.000,00 EUR um 349.000,00 EUR auf 449.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der KRT Kabel- und Rohrleitungstiefbau GmbH, Krefeld (AG Krefeld, HRB 5360) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 449.000,00 EUR um 51.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung), § 6 (Gesellschafterversammlung) und § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) geändert. Neues Stammkapital: 500.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ein oder mehrere Geschäftsführer können durch Beschluss der Gesellschafterversammlung generell oder für einzelne, im jeweiligen Befreiungsbeschluss zu bezeichnende Rechtsgeschäfte, von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Bongen, Detlef, Krefeld, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr Geschäftsführer: Krah, Torsten Wolfgang, Niederkrüchten, *XX.XX.XXXX. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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