Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 17204
Firma: Wilfried Mocken Invest GmbH
Sitz: Schwalmtal
Adresse: Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal
Veränderungen
HRB 17204: Wilfried Mocken Invest GmbH, Schwalmtal, Viehstiege 2, 41366 Schwalmt...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.08.2016 20:15:00
HRB 17204: Wilfried Mocken Invest GmbH, Schwalmtal, Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2016. Geschäftsanschrift: Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal. der Erwerb, die Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Mocken, Wilfried, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wilfried Mocken Invest GmbH & Co. KG, Schwalmtal (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 6311) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.07.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mocken, Wilfried aus Schwalmtal