Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 17183
Firma: Pflege- und Betreuungsdienst Michael Peters GmbH
Sitz: Viersen
Adresse: Feldstraße 16, 41749 Viersen
Veränderungen
HRB 17183: Pflege- und Betreuungsdienst Michael Peters GmbH, Viersen, Feldstraße...
Veränderungen
HRB 17183: Pflege- und Betreuungsdienst Michael Peters GmbH, Viersen, Süchtelner...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.07.2016 20:15:00
HRB 17183: Pflege- und Betreuungsdienst Michael Peters GmbH, Viersen, Süchtelner Straße 38 a, 41747 Viersen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2016. Geschäftsanschrift: Süchtelner Straße 38 a, 41747 Viersen. der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Peters, Walter Michael, Viersen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Pflegedienst Michael Peters e.K. mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 7468) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens aus dem Vermögen des Inhabers Walter Michael Peters nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.06.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Peters, Walter Michael aus Viersen