Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 1718
Firma: GWN Gemeinnützige Werkstätten Neuss Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Neuss
Adresse: An der Hammer Brücke 9, 41460 Neuss
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Veröffentlichung vom 23.12.2013 19:59:00
HRB 1718:G W N Gemeinnützige Werkstätten Neuss Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neuss, Königsberger Str. 4, 41460 Neuss.Die Gesellschafterversammlung vom 2. Dezember 2013 hat den Gesellschaftsvertrag vollumfänglich aufgehoben und neu gefasst. Geändert wurden insbesondere § 1 Abs. (1) und mit ihr die Firma sowie. § 2 und mit ihr der Unternehmensgegenstand. Neue Firma: GWN Gemeinnützige Werkstätten Neuss Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Änderung zur Geschäftsanschrift: An der Hammer Brücke 9, 41460 Neuss. Neuer Unternehmensgegenstand: Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, Förderung des Wohlfahrtswesens, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Förderung der Erziehung und Berufsbildung .Der Satzungszweck wird durch die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung verwirklicht. Die Gesellschaft verfolgt die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb sowie die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen bedeuten. Darunter fallen auch die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen sowie sonstige Einrichtungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (u.a. Menschen mit geistigen, psychischen und/ oder körperlichen Behinderungen) am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des genannten Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, sie soll mindestens zwei Geschäftsführer haben. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser stets alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten; die Gesellschafterversammlung kann jedoch auf Vorschlag des Aufsichtsrates einzelnen oder allen Geschäftsführern die Berechtigung zur Alleinvertretung einräumen. Das für Abschluss, Änderung oder Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern zuständige Organ kann Geschäftsführer von den in § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Beschränkungen für Rechtsgeschäfte mit anderen steuerbegünstigten Organisationen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung befreien. Der/ die Geschäftsführer ist/sind für Rechtsgeschäfte mit Gesellschaften, mit denen die GWN Gemeinnützige Werkstätten Neuss Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem Beteiligungsverhältnis steht, von den in § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Beschränkungen befreit. Darüber hinaus kann der/ die Geschäftsführer für einzelne Rechtsgeschäfte von den o.g. Beschränkungen befreit werden.Veränderungen
G W N Gemeinnützige Werkstätten Neuss Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neu...
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