Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 17086
Firma: E136 Holding GmbH
Sitz: Erkelenz
Adresse: Oidtmannhof 25, 41812 Erkelenz
Löschungen
HRB 17086: E136 Holding GmbH, Erkelenz, Oidtmannhof 25, 41812 Erkelenz. Der Sitz...
Veränderungen
HRB 17086: Prüfungs.TV GmbH Lernvideos für die berufliche Bildung, Rommerskirche...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.05.2016 20:12:00
HRB 17086: Prüfungs.TV GmbH Lernvideos für die berufliche Bildung, Rommerskirchen, Albert-Einstein-Straße 6, 41569 Rommerskirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2016. Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 6, 41569 Rommerskirchen. die Erstellung, Bereitstellung und Vermittlung von Bildungsinhalten insbesondere via Internet sowie die Beratung in diesen Bereichen. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hansen, Stephan, Erkelenz, *XX.XX.XXXX; Schulte, Johannes Ferdinand, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. entstanden durch Formwechsel der Stephan Hansen - Johannes Schulte OHG, Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 7438) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.04.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hansen, Stephan aus Erkelenz,
Schulte, Johannes Ferdinand aus Köln