Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRB 16868
Firma: hygi.de Immobilien GmbH
Sitz: Telgte
Veränderungen
HRB 16868: hygi.de Immobilien GmbH, Telgte, Otto-Diehls-Str. 13 - 17, 48291 Telg...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2017 20:01:00
HRB 16868: hygi.de Immobilien GmbH, Telgte, Otto-Diehls-Str. 13 - 17, 48291 Telgte. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2017. Geschäftsanschrift: Otto-Diehls-Str. 13 - 17, 48291 Telgte. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Anschaffung und Bebauung von Grundstücken sowie der Erwerb bebauter Grundstücke zum Zwecke der langfristigen Fruchtziehung durch Vermietung und Verpachtung und die Verwaltung des eigenen Grundvermögens. Stammkapital: 125.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bleser, Christian, Telgte, *XX.XX.XXXX; Bleser, Daniel, Telgte, *XX.XX.XXXX; Penning, Ralf, Münster, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der hygi.de Immobilien GmbH & Co. KG, Telgte (Amtsgericht Münster, HRA 9896) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bleser, Christian aus Telgte,
Bleser, Daniel aus Telgte,
Penning, Ralf aus Münster