Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 16798
Firma: Mistras GMA-Holding GmbH
Sitz: Meerbusch
Adresse: Hansaallee 321, 40549 Düsseldorf
Löschungen
HRB 16798: Mistras GMA-Holding GmbH, Meerbusch, Hansaallee 321, 40549 Düsseldorf...
Veränderungen
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Mistras GMA-Holding GmbH, Meerbusch, Hansaallee 321, 40549 Düsseldorf. Die Gesel...
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Mistras GMA-Holding GmbH, Meerbusch, Hansaallee 321, 40549 Düsseldorf. Nicht meh...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.09.2012 12:00:00
Mistras GMA-Holding GmbH, Meerbusch, Hansaallee 321, 40549 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 5. September 2012. Geschäftsanschrift: Hansaallee 321, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die u. a. im Bereich Qualitätssicherung, Engineering und Arbeitsnehmerüberlastung tätig sind. Stammkapital: 306.736,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hein, Kai-Uwe, Essen, *XX.XX.XXXX; Klibingat, Udo, Ratingen, *XX.XX.XXXX; Klibingat, Kirsten Christine, Ratingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GMA-Holding AG (Amtsgericht Neuss, HRB 13918) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 3. September 2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hein, Kai-Uwe aus Essen,
Klibingat, Kirsten Christine aus Ratingen,
Klibingat, Udo aus Ratingen